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Damit ausreichend Zeit für den endgültigen Abschluss des Überarbeitungsprozesses bleibt und eine verlässliche Perspektive im Hinblick auf die wirtschaftliche Kontinuität für derzeitige und künftige Lizenzinhaber sichergestellt wird, die in der Zwischenzeit die Vorteile des EU-Umweltzeichens für ihre damit gekennzeichneten Produkte weiter nutzen können, sollte die Geltungsdauer der derzeitigen Kriterien für Textilerzeugnisse und Schuhe und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
Um den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft weiter zu erleichtern, sollen die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse und…
Es ist daher angezeigt, die Geltungsdauer der Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gemäß dem…
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/350/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse sowie…
Die Geltungsdauer sollte ausreichend lang sein, damit der Überarbeitungsprozess endgültig abgeschlossen werden kann und eine verlässliche Perspektive im…
Druckerzeugnisse und weiterverarbeitete Papiererzeugnisse stehen in einem engen Zusammenhang zueinander. Außerdem läuft gegenwärtig eine Überprüfung für…
Die derzeitigen Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte sollten bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.