Erwägungsgrund 8 32021D1845BESCHLUSS (EU) 2021/1845 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/175 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7427) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 12 32020D1804BESCHLUSS (EU) 2020/1804 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8156) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 8 32018D0993BESCHLUSS (EU) 2018/993 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2018 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1218 und (EU) 2017/1219 in Bezug auf die Dauer des Übergangszeitraums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4312) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 16 32020D1803BESCHLUSS (EU) 2020/1803 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Druckerzeugnisse, Schreibwaren aus Papier und Papiertragetaschenerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8155) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 12 32018D1590BESCHLUSS (EU) 2018/1590 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 8 32017D1218Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —