Erwägungsgrund 10 32017D1392BESCHLUSS (EU) 2017/1392 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5069) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2014/350/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32019D1750BESCHLUSS (EU) 2019/1750 DES RATES vom 21. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2019/274 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32020D1793BESCHLUSS (EU) 2020/1793 DES RATES vom 16. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage hinsichtlich seiner Geltungsdauer
Der Beschluss Nr. 940/2014/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 35 32019D0420BESCHLUSS (EU) 2019/420 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Der Beschluss Nr. 1313/2013/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32020D1573BESCHLUSS (EU) 2020/1573 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 7511)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32021D1845BESCHLUSS (EU) 2021/1845 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/175 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7427) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2017/175 sollte daher entsprechend geändert werden.