Erwägungsgrund 1 32020D1805
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/350/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 5. Dezember 2020.