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Der Buchwert der Nettoankäufe eines Kalenderjahres wird wie folgt zugeteilt:
10 % der marktfähigen Schuldtitel, die von zugelassenen internationalen Organisationen und multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden,
90 % der marktfähigen Schuldtitel, die von zugelassenen Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begeben werden.
Der Buchwert der Nettoankäufe von marktfähigen Schuldtiteln in einem Kalenderjahr wird unter den Zentralbanken des Eurosystems auf folgende Weise verteilt:
10 % an die EZB,
90 % an die NZBen.
Tilgungsbeträge aus fällig werdenden marktfähigen Schuldtiteln von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten Institutionen werden durch den Ankauf notenbankfähiger marktfähiger Schuldtitel, die von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten Institutionen begeben werden, wieder angelegt. Die Wiederanlage von Tilgungsbeträgen ist über einen Jahreszeitraum zu verteilen, um eine regelmäßige und ausgewogene Marktpräsenz zu ermöglichen. Tilgungsbeträge aus fällig werdenden marktfähigen Schuldtiteln, die von internationalen Organisationen bzw. multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, werden durch den Ankauf notenbankfähiger marktfähiger Schuldtitel, die von internationalen Organisationen bzw. multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, wieder angelegt.
Die Allokation der kumulierten Nettoankäufe marktfähiger Schuldtitel, die von zugelassenen Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begeben werden, unter den in Frage kommenden Ländern hat sich weiterhin auf der Grundlage des Wertpapierbestandes nach der Zeichnung des Kapitals der EZB durch die jeweilige NZB im Sinne von Artikel 29 der ESZB-Satzung zu richten.
Die Zentralbanken des Eurosystems wenden für die Allokation marktfähiger Schuldtitel, die im Rahmen des PSPP gekauft werden, ein Spezialprogramm an. Der EZB-Rat erlaubt ad hoc-Abweichungen von diesem Spezialprogramm, sofern objektive Sachverhalte das Erreichen der Ziele dieses Programms behindern oder Abweichungen anderweitig zum Erreichen der übergeordneten geldpolitischen Ziele des PSPP erforderlich sind. Insbesondere kauft jede NZB notenbankfähige Wertpapiere von Emittenten des eigenen Landes. Wertpapiere, die von zugelassenen internationalen Organisationen und multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, können von allen NZBen angekauft werden. Die EZB kauft Wertpapiere an, die von Zentralregierungen und anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag aller Länder begeben werden.
Ankäufe von Schuldtiteln, die von zugelassenen internationalen Organisationen, multilateralen Entwicklungsbanken bzw. regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften begeben werden, sind NZBen vorbehalten.
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