Erwägungsgrund 5 32020D0440
Für PEPP-Ankäufe von notenbankfähigen marktfähigen Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begeben werden, wird sich die Verteilung auf die einzelnen Länder des Euro-Währungsgebiets nach dem Schlüssel für die Kapitalzeichnung der EZB im Sinne von Artikel 29 der ESZB-Satzung richten. Ein flexibler Ansatz bei der Zusammensetzung der Ankäufe im Rahmen des PEPP ist jedoch unerlässlich, um zu verhindern, dass die gegenwärtigen Erschütterungen der aggregierten Zinsstrukturkurve von Staatspapieren im Euro-Währungsgebiet zu weiteren Erschütterungen bei der risikofreien Zinsstrukturkurve im Euroraum führen, und um sicherzustellen, dass das Programm in der Gesamtschau sämtliche Länder des Euroraums erfasst. Zur Ausweitung seiner Flexibilität werden im Rahmen des PEPP auch marktfähige Schuldtitel des öffentlichen Sektors angekauft, die kürzere Laufzeiten aufweisen als die im Rahmen des PSPP erworbenen Schuldtitel.