Erwägungsgrund 6 32020D2000
Mit Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens wird ein mit der Überwachung der Umsetzung des partnerschaftlichen Abkommens und des Durchführungsprotokolls betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem kann der Gemischte Ausschuss bestimmte Änderungen des Protokolls annehmen. Um die Annahme solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission ermächtigt werden, diese Änderungen vorbehaltlich bestimmter materiell- und verfahrensrechtlicher Bedingungen nach einem vereinfachten Verfahren im Namen der Union zu genehmigen.