Art. 2 32021D2043BESCHLUSS (EU) 2021/2043 DES RATES vom 18. November 2021 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die in Artikel 20 des partnerschaftlichen Abkommens und in Artikel 14 des Protokolls vorgesehene Notifizierung…
Art. 3 32020D0392BESCHLUSS (EU) 2020/392 DES RATES vom 5. März 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 18 des partnerschaftlichen Abkommens und Artikel 16 des Protokolls im Namen der Union vor.
Art. 2 32022D1448BESCHLUSS (EU) 2022/1448 DES RATES vom 18. Juli 2022 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des partnerschaftlichen Abkommens und in Artikel 22 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union…
Art. 2 32024D0198BESCHLUSS (EU) 2024/198 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Der Präsident des Rates nimmt die Notifikation gemäß Artikel 17 des Abkommens und die Notifikation gemäß Artikel 18 des Protokolls im Namen der Union vor.
Art. 3 32023D2740BESCHLUSS (GASP) 2023/2740 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .