Erwägungsgrund 32 32021D2084BESCHLUSS (EU) 2021/2084 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Partnerschaft für Metrologie
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in den betreffenden Politikbereichen zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss umgehend in Kraft…
Erwägungsgrund 4 32022D0567BESCHLUSS (EU) 2022/567 DES RATES vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat im Zusammenhang mit der Annahme der operativen Leitlinien für die Durchführung des Zivilgesellschaftlichen Forums zu vertretenden Standpunkt
Damit die Leitlinien rechtzeitig angenommen werden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Annahme in Kraft treten —
Art. 4 32020D0143BESCHLUSS (EU) 2020/143 DES RATES vom 28. Januar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D2031BESCHLUSS (GASP) 2020/2031 DES RATES vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D1491BESCHLUSS (EU) 2020/1491 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.