Erwägungsgrund 6 32020D0265BESCHLUSS (EU) 2020/265 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2020 gelten —
Erwägungsgrund 14 32021D0537BESCHLUSS (EU) 2021/537 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidungen 2003/17/EG und 2005/834/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von Feldbesichtigungen im Vereinigten Königreich und die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich durchgeführten Kontrollen von Erhaltungszüchtungen landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der Tatsache, dass der im Austrittsabkommen vorgesehene Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endete, und um für Kontinuität zu sorgen, sollte…
Erwägungsgrund 6 32018D0008BESCHLUSS (EU) 2018/8 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2018 gelten —
Erwägungsgrund 11 32021D0536BESCHLUSS (EU) 2021/536 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der Tatsache, dass der im Austrittsabkommen vorgesehene Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endete, und um für Kontinuität zu sorgen, sollte…
Erwägungsgrund 6 32019D0276BESCHLUSS (EU) 2019/276 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2019 gelten —
Art. 2 32021R0769VERORDNUNG (EU, Euratom) 2021/769 DES RATES vom 30. April 2021 zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel
Diese Verordnung tritt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021. Artikel 1 gilt jedoch nicht…