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Nach Artikel 32 des Abkommens über Vereinbarungen zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, dem EWR-Abkommen und anderen aufgrund der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union geltenden Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den EWR-EFTA-Staaten (im Folgenden „Trennungsabkommen“) gilt Titel III von Teil Zwei des Trennungsabkommens für Unionsbürger, sofern die Union entsprechende Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, die für EWR-EFTA-Staatsangehörige gelten, sowie mit den EWR-EFTA-Staaten, die für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gelten, geschlossen hat und anwendet.
Nach Artikel 33 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Das Abkommen gilt infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich Großbritannien und…
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) aus der Europäischen Union und der…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Sobald der Zollkodex der Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich mit Ausnahme von Nordirland gilt, tritt das Vereinigte…
Das zwischen den Unterhändlern ausgehandelte Austrittsabkommen enthält Vorkehrungen für die Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts für das Vereinigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.