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Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union werden die Verträge und die Richtlinie 2004/38/EG, zusammen mit dem Recht, ohne Visa oder vergleichbare Formalitäten in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen, auf Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die britische Bürger sind, keine Anwendung mehr finden. Deshalb ist es notwendig, das Vereinigte Königreich in einen der Anhänge der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzunehmen. In Anhang I sind die Drittländer aufgelistet, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen; in Anhang II sind die Drittländer aufgelistet, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.
Unter Berücksichtigung all der in Artikel 1 der Verordnung (EU) 2018/1806 genannten Kriterien ist es angemessen, Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs,…
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 der Kommission ist das Vereinigte Königreich für bestimmte Luftfahrzeugbetreiber als der Verwaltungsmitgliedstaat…
Soweit diese Verordnung auf Drittstaatsangehörige anwendbar ist, die die Einreisevoraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 nicht oder nicht mehr…
Gewisse nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Familienangehörige könnten verpflichtet werden, für die Rückkehr in das Gebiet der Union zusätzlich zu dem…
Die Bestimmung der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen oder von der Visumpflicht befreit sind, sollte auf der Grundlage einer…
Die Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung auf das Vereinigte Königreich würde unbeschadet des Umstands erfolgen, dass die Bestimmungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.