Erwägungsgrund 2 32020D2136
Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union und auf der Ausgabenseite mit dem Inhalt der am 10. November 2020 erzielten grundsätzlichen Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 im Einklang steht.