Erwägungsgrund 1 32020D2138
Das Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/948 des Rates geschlossen und trat am 2. August 2020 in Kraft.