Erwägungsgrund 4 32020D2138
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.