Erwägungsgrund 1 32020D2140
Das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/952 des Rates geschlossen und trat am 2. August 2020 in Kraft.