Erwägungsgrund 1 32020D2141
Das Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/951 des Rates geschlossen und trat am 2. August 2020 in Kraft.