Erwägungsgrund 4 32020D2187
Der vorgeschlagene Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2021 ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich. Er deckt die Kosten für Personal, Reisen, IT-Ausrüstung und Software sowie operative Ausgaben ab, beispielsweise für Studien, technische Hilfe und die Organisation von Konferenzen und Sitzungen.