Erwägungsgrund 5 32020D2187
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da ein solcher Beschluss für das Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und gegenüber der Union Rechtswirkung hat —