Erwägungsgrund 3 32020D2188
Das am 20. Dezember 1988 unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen sieht vor, dass die Vertragsparteien so weitgehend wie möglich zusammenarbeiten, um den unerlaubten Verkehr auf See nach Maßgabe des Seevölkerrechts zu bekämpfen.