Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist daher erforderlich, Rahmenbedingungen festzulegen, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, wenn sie beschließen, bilaterale Vereinbarungen oder Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Luftverkehr, Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet Zoll und Mehrwertsteuer sowie soziale Sicherheit zu schließen, einschließlich der Bedingungen und Verfahren für die Mitgliedstaaten zur Aushandlung und zum Abschluss solcher bilateralen Vereinbarungen oder Abkommen; dies muss auf eine Weise erfolgen, die sicherstellt, dass sie mit dem Zweck des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit und mit dem Unionsrecht im Einklang stehen und dem Binnenmarkt und dem breiteren Interesse der Union Rechnung tragen. Zudem sollten Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, bilaterale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in Bereichen auszuhandeln und zu schließen, die nicht unter das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit fallen, die Kommission unverzüglich unter vollständiger Achtung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit über ihre Absichten und den Verlauf der Verhandlungen unterrichten.
Es ist daher erforderlich, Rahmenbedingungen festzulegen, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, wenn sie beschließen, bilaterale Vereinbarungen oder Abkommen…
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schließt die Möglichkeit nicht aus, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen bilaterale Vereinbarungen…
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schließt die Möglichkeit nicht aus, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen bilaterale Vereinbarungen…
Die Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, bilaterale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in Bereichen auszuhandeln und zu schließen, die nicht unter das…
Die Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, bilaterale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich in Bereichen auszuhandeln und zu schließen, die nicht unter das…
Die Mitgliedstaaten sind befugt, mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 41 des Protokolls zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.