Erwägungsgrund 3 32020D2255BESCHLUSS (Euratom) 2020/2255 DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Angesichts der außergewöhnlichen Situation des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Union und die Gemeinschaft und der Dringlichkeit der Situation aufgrund…
Erwägungsgrund 17 32020D2252BESCHLUSS (EU) 2020/2252 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Angesichts der außergewöhnlichen Situation des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Union und der durch das Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020…
Erwägungsgrund 4 32020D2255BESCHLUSS (Euratom) 2020/2255 DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich sollte das Kernenergieabkommen vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen…
Art. 1 Abs. 2 32020D2255BESCHLUSS (Euratom) 2020/2255 DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Das Handels- und Kooperationsverfahren zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Erwägungsgrund 8 32020D1757BESCHLUSS (EU) 2020/1757 DES RATES vom 19. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs zu dem Übereinkommen sollte erst nach Ablauf des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126 des Abkommens über den Austritt…
Erwägungsgrund 4 32020D1026BESCHLUSS (EU) 2020/1026 DES RATES vom 24. April 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —