Erwägungsgrund 1 32020D0244
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/123 des Rates wurde das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 21. Dezember 2015 unterzeichnet.