Erwägungsgrund 2 32020D0244
Das Abkommen stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem verstärkten politischen und wirtschaftlichen Engagement der Union in Zentralasien dar. Durch die Stärkung des politischen Dialogs und die Verbesserung der Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Bereichen bildet das Abkommen die Grundlage für eine wirksamere bilaterale Zusammenarbeit mit der Republik Kasachstan.