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Die Änderung und Erweiterung des EDV-gestützten Systems dient der Stärkung der binnenmarktbezogenen Aspekte der Bewegungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Alle abgabenrechtlichen Aspekte der Bewegungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren sollten durch eine Änderung der Richtlinie (EU) 2020/262 oder der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 behandelt werden. Dieser Beschluss beeinträchtigt nicht die Rechtsgrundlage zukünftiger Änderungen der Richtlinie (EU) 2020/262 oder der Verordnung (EU) Nr. 389/2012.
Es ist erforderlich, das EDV-gestützte System für die Übermittlung von Daten über die Bewegungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren beizubehalten und…
Mit der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates wird die Verwendung des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des…
Mit der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates wird die Verwendung des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des…
Um eine rasche Erledigung der notwendigen Formalitäten zu gewährleisten und die Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter…
Das derzeit für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung genutzte EDV-gestützte System sollte auf die Beförderung…
Um die Kontrollen zu verbessern und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der Union zu vereinfachen, wurde mit der Entscheidung Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.