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Es ist notwendig, die Unions- und die Nicht-Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems zu definieren und die Aufgaben festzulegen, die jeweils der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Entwicklung und der Einführung des Systems obliegen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission mit Unterstützung des zuständigen Ausschusses wichtige Koordinations-, Organisations- und Managementaufgaben übernehmen.
Die Kommission koordiniert die Änderung, die Erweiterung und den Betrieb der Unions- und Nicht-Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems und insbesondere
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei den Arbeiten, die die Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems betreffen, so weit wie möglich auf bestehende…
Die Kosten des EDV-gestützten Systems sollten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des EDV-gestützten Systems ist es erforderlich, dass finanzielle und personelle Mittel sowohl seitens der Union als…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Maßnahmen, die für die Änderung, die Erweiterung und den Betrieb des EDV-gestützten…
Die Kommission überprüft, ob die aus dem Haushalt der Europäischen Union finanzierten Maßnahmen ordnungsgemäß und unter Einhaltung dieses Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.