Erwägungsgrund 1 32020D0263
An der Entscheidung Nr. 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Entscheidung neu zu fassen.
An der Entscheidung Nr. 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Entscheidung neu zu fassen.