Erwägungsgrund 3 32020D0272
Durch das Abkommen wird das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen aufgehoben, das am 2. November 2007 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft trat und stillschweigend verlängert wurde und daher noch in Kraft ist.