Erwägungsgrund 7 32020D0272
Um die Fortsetzung der Fischereitätigkeiten durch Unionsschiffe zu gewährleisten, sollten das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll nach der Unterzeichnung bis zu ihrem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden.
Um die Fortsetzung der Fischereitätigkeiten durch Unionsschiffe zu gewährleisten, sollten das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll nach der Unterzeichnung bis zu ihrem Inkrafttreten vorläufig angewandt werden.