Art. 2 32022D0086BESCHLUSS (EU) 2022/86 DES RATES vom 17. Januar 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu der Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D0865BESCHLUSS (EU) 2020/865 DES RATES vom 26. Mai 2020 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0486Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32013D0086BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/86/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D0386BESCHLUSS (GASP) 2023/386 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.