Erwägungsgrund 3 32020D0865
Aufgrund dieser Vereinbarung können europäische Grenz- und Küstenwacheteams gemäß dem Einsatzplan rasch in das Hoheitsgebiet der Republik Serbien entsandt werden, dort auf die derzeitige Verlagerung der Flüchtlingsströme auf die Küstenroute reagieren, zum Schutz der Außengrenzen beitragen und die Schleusung von Migranten bekämpfen.