Art. 1 32020D0348
Die Beihilferegelung in Form des Kapazitätsmarktes, den das Vereinigte Königreich gemäß dem Energiegesetz von 2013 (im Folgenden: die Beihilferegelung ) eingeführt hat, ist nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Kommission genehmigt die Beihilferegelung für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren ab dem 16. Dezember 2014 .