Art. 2 32020D0348
Für den Fall, dass der Gerichtshof das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-793/14 aufhebt und beschließt, den Beschluss C(2014) 5083 zu bestätigen, erhält Artikel 1 folgende Fassung: Artikel 1 Die geplanten Änderungen der mit dem Beschluss C(2014) 5083 für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärten Beihilferegelung, die der Kommission am 12. September 2019 mitgeteilt wurden und im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, sind nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar, und zwar ab dem Tag der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zum 15. Dezember 2024 .