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Am 12. März 2020 hat der EZB-Rat zur Unterstützung der Kreditvergabe an diejenigen, die vom Ausbruch der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19) am meisten betroffen sind, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die Änderung von drei Parametern der GLRG III beschlossen, insbesondere die Erhöhung des Kreditlimits von 30 % auf 50 %, die Anpassung des Höchstgebotbetrags für einzelne GLRG III sowie die Möglichkeit, ab September 2021 Beträge, die im Rahmen von GLRG III an Krediten aufgenommen wurden, nach Ablauf von 12 Monaten anstatt von 24 Monaten vorzeitig zurückzuzahlen.
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Seit Erlass des Beschlusses (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) wurden die Parameter und Bedingungen der GLRG III mehrfach rekalibriert, was angesichts der zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.