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Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, hat der EZB-Rat am 12. März 2020 beschlossen, bestimmte Schlüsselparameter der GLRG III zu ändern. Am 16. März 2020 hat der EZB-Rat zur Umsetzung einiger dieser Änderungen den Beschluss (EU) 2020/407 der Europäischen Zentralbank (ECB/2020/13) erlassen. Dieser Beschluss ist erforderlich, um die vom EZB-Rat beschlossenen zusätzlichen Änderungen umzusetzen, insbesondere um eine vorübergehende Senkung der Zinssätze für alle GLRG III und eine Senkung des Schwellenwerts für die Kreditvergabe unter bestimmten Bedingungen vorzusehen.
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Am 12. März 2020 hat der EZB-Rat zur Unterstützung der Kreditvergabe an diejenigen, die vom Ausbruch der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19) am…
Vor dem Hintergrund der herrschenden Störungen des Wirtschaftsgeschehens und der erhöhten Unsicherheit hat der EZB-Rat zudem am 30. April 2020 zur weiteren…
Seit Erlass des Beschlusses (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) wurden die Parameter und Bedingungen der GLRG III mehrfach rekalibriert, was angesichts der zum…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.