Erwägungsgrund 7 32020D0614BESCHLUSS (EU) [2020/614] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. April 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/25)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32021D0752BESCHLUSS (EU) 2021/752 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2021/21)
Der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 8 32021D0124BESCHLUSS (EU) 2021/124 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2021/3)
Daher ist der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 7 32021D1441BESCHLUSS (EU) 2021/1441 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/322 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden Beschlüssen (EZB/2021/37)
Der Beschluss (EU) 2019/322 (EZB/2019/4) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0730BESCHLUSS (EU) 2021/730 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1349 zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde (EZB/2021/19)
Der Beschluss (EU) 2019/1349 (EZB/2019/25) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32021D1440BESCHLUSS (EU) 2021/1440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1376 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten (EZB/2021/36)
Der Beschluss (EU) 2019/1376 (EZB/2019/23) sollte daher entsprechend geändert werden —