Erwägungsgrund 7 32020D0614BESCHLUSS (EU) [2020/614] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. April 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/25)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32020D0407BESCHLUSS (EU) 2020/407 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. März 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/13)
Daher ist der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 7 32021D1441BESCHLUSS (EU) 2021/1441 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/322 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden Beschlüssen (EZB/2021/37)
Der Beschluss (EU) 2019/322 (EZB/2019/4) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32021D0124BESCHLUSS (EU) 2021/124 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2021/3)
Daher ist der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend zu ändern —
Art. 1 32021D0752Änderungen
Der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 4 32021D0730BESCHLUSS (EU) 2021/730 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1349 zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde (EZB/2021/19)
Der Beschluss (EU) 2019/1349 (EZB/2019/25) sollte daher entsprechend geändert werden —