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Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat, die Bandbreite notenbankfähiger Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors auf Geldmarktpapiere von Nichtfinanzunternehmen auszuweiten, so dass alle Geldmarktpapiere mit ausreichender Bonität im Rahmen des PEPP zum Ankauf zugelassen werden können.
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen wirtschaftlichen und finanziellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat…
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Am 10. März 2016 hat der EZB-Rat beschlossen, sein oben genanntes Ankaufprogramm auszuweiten und ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.