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Die PEPP-Geschäfte sollen dezentral gemäß den maßgeblichen Beschlüssen der EZB umgesetzt werden, um somit die Einheitlichkeit der Geldpolitik des Eurosystems zu wahren. Die Ankäufe im Rahmen des PEPP erfolgen nach Maßgabe der bestehenden Rahmenbedingungen für das APP mit Ausnahme der ausdrücklichen Regelungen in diesem Beschluss.
Ankäufe im Rahmen des PEPP werden durchgeführt, soweit sie für notwendig und verhältnismäßig gehalten werden, um der Gefahr zu begegnen, dass die Fähigkeit des…
Die Durchführung des PSPP erfolgt dezentral und unter geeigneter Berücksichtigung von Marktpreisbildung und Marktfunktion. Es wird von der EZB koordiniert, die…
Soweit nicht in diesem Beschluss ausdrücklich anderes geregelt ist, erwerben die Zentralbanken des Eurosystems im Rahmen des PEPP:
Durch den Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) wurde für geldpolitische Zwecke ein zeitlich befristetes…
Durch den Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) wurde für geldpolitische Zwecke das zeitlich befristete…
Der unmittelbare Ankauf notenbankfähiger marktfähiger Schuldtitel durch das Eurosystem im Rahmen des CSPP soll gemäß diesem Beschluss dezentral erfolgen und von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.