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Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen wirtschaftlichen und finanziellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19) beschloss der EZB-Rat am 18. März 2020, die Bandbreite notenbankfähiger Wertpapiere im Rahmen des CSPP auf Geldmarktpapiere von Nichtfinanzunternehmen auszuweiten, so dass alle Geldmarktpapiere mit ausreichender Bonität im Rahmen des CSPP zum Ankauf zugelassen sind.
Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat, die Bandbreite notenbankfähiger Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Am 10. März 2016 hat der EZB-Rat beschlossen, sein oben genanntes Ankaufprogramm auszuweiten und ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des…
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.