Beschluss (EU) 2020/457 des Rates vom 27. März 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt der Republik Serbien zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertreten ist
Am 23. Januar 2020 hat die Republik Serbien förmlich den Beitritt zum Übereinkommen beantragt.
Erwägungsgrund 5 32020D0457
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