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Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt mit Beschluss des Internationalen Getreiderats vom 10. Juni 2019 verlängert und bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der Internationale Zuckerrat das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren…
Auf seiner 49. Tagung am 10. Juni 2019 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren…
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995, das vom Rat mit dem Beschluss 96/88/EG im Namen der Gemeinschaft geschlossen wurde, ist seitdem regelmäßig um…
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wurde mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates abgeschlossen und ist seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.