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Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt mit Beschluss des Internationalen Getreiderats vom 7. Juni 2021 verlängert und bleibt bis zum 30. Juni 2023 in Kraft.
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Auf seiner 53. Tagung am 7. Juni 2021 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei…
Auf seiner 58. Tagung am 14. Juni 2023 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.