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Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt mit Beschluss des Internationalen Getreiderats vom 10. Juni 2019 verlängert und bleibt bis zum 30. Juni 2021 in Kraft.
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Auf seiner 53. Tagung am 7. Juni 2021 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei…
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der Internationale Zuckerrat das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren…
Auf seiner 49. Tagung am 10. Juni 2019 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.