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Die Leitlinie (EU) 2016/65 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/35) sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Leitlinie (EU) 2016/65 (EZB/2015/35) wird wie folgt geändert:
Die Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) wird wie folgt geändert:
Der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) sollte daher entsprechend geändert werden —
Am Beschluss (EU) 2015/530 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/7) ist eine Reihe von Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte dieser…
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.