Erwägungsgrund 6 32020D0506Die Leitlinie (EU) 2016/65 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/35) sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32014L0101RICHTLINIE 2014/101/EU DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2000/60/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020L0612RICHTLINIE (EU) 2020/612 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 23 32022L2380RICHTLINIE (EU) 2022/2380 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/53/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0030BESCHLUSS (EU) 2016/1974 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/810 (EZB/2016/10) über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2016/30)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/810 (EZB/2016/10) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32015D0025BESCHLUSS (EU) 2015/1195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25)
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) sollte daher entsprechend geändert werden —