Art. 2 32019D0852BESCHLUSS (EU) 2019/852 DES RATES vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 26. Januar 2020.
Art. 2 32019D0853BESCHLUSS (EU) 2019/853 DES RATES vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 21. September 2020.
Art. 2 32020D0264BESCHLUSS (EU) 2020/264 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2020.
Art. 2 32020D0545BESCHLUSS (EU) 2020/545 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und für eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 17. April 2020.
Art. 2 32020D0546BESCHLUSS (EU) 2020/546 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 17. April 2020.
Art. 2 32020D1598BESCHLUSS (EU) 2020/1598 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2020 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Spaniens — EGF/2020/001 ES/Galicia Schiffsbaunebenwirtschaftszweige
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 20. Oktober 2020.