Erwägungsgrund 2 32019D0853
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1157 des Rates wurde die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses nach dem Beitritt Kroatiens angepasst. Die Anzahl der Mitglieder für Estland, Zypern und Luxemburg wurde jeweils um ein Mitglied verringert, um die Diskrepanz zwischen der in Artikel 301 Absatz 1 des Vertrags festgelegten Höchstzahl der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und der Anzahl seiner Mitglieder nach dem Beitritt Kroatiens auszugleichen.