Erwägungsgrund 4 32020D0522
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der durch den Lenkungsausschuss verabschiedete Beschluss für das Funktionieren des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und gegenüber der Union Rechtswirkung hat.