Erwägungsgrund 5 32020D0522
Die Ermächtigung der Kommission zur vorläufigen Ausführung des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft ändert nichts an dem grundlegenden Wesen der Zuständigkeiten, die diesem Organ durch den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen sind —